Die
Adoption minderjähriger Kinder ist ebenso möglich, wie die Annahme Volljähriger.
Sowohl die Voraussetzungen als auch die Rechtsfolgen und das einzuhaltende Verfahren unterscheiden sich.
Adoptieren können grundsätzlich sowohl Ehepaare gemeinsam oder einzeln als auch Einzelpersonen.
Eine Adoption hat weitreichende rechtliche Konsequenzen u.a. im
Unterhalts- und
Erbrecht.
Mit dem 16. Lebensjahr erhält ein minderjähriges adoptiertes Kind das Recht, Einsicht in die Personenstandsbücher zu nehmen, so dass es seine wahre Identität erfahren kann.
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