Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.685 Anfragen

Mitwirkungspflichten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Billiger als eine fehlerhafte Berechnung: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline
Die Mitwirkungspflicht der Kindesmutter und Antragstellerin aus § 1 Abs. 3 UVG umfasst nicht zugleich auch, dass aufgrund ihrer Angaben der Kindsvater tatsächlich ermittelt und die Vaterschaft festgestellt werden kann.

Die Kindesmutter genügt ihrer Mitwirkungslast aus § 1 Abs. 3 UVG, wenn sie das Jugendamt gemäß § 1712 BGB zum Beistand bestellte und mit den erforderlichen Angaben über die Person des mutmaßlichen Vaters versieht. Ein zusätzliches, eigenständiges Betreiben des gerichtlichen Feststellungsverfahrens ist nicht erforderlich, denn es ist gerade der Sinn der Beistandschaft, die Mutter von eigenen Schritten bei der rechtlichen Klärung der Vaterschaft zu entlasten und diese Aufgabe in fachkundige Hände zu legen.

Die bloße nachträgliche Neubewertung eines Vorgangs durch die Behörde rechtfertigt die Anwendung von § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X nicht.


VGH Bayern, 05.06.2024 - Az: 12 CS 24.834

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.685 Beratungsanfragen

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg