Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.601 Anfragen

Mitwirkungspflichten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Mitwirkungspflicht der Kindesmutter und Antragstellerin aus § 1 Abs. 3 UVG umfasst nicht zugleich auch, dass aufgrund ihrer Angaben der Kindsvater tatsächlich ermittelt und die Vaterschaft festgestellt werden kann.

Die Kindesmutter genügt ihrer Mitwirkungslast aus § 1 Abs. 3 UVG, wenn sie das Jugendamt gemäß § 1712 BGB zum Beistand bestellte und mit den erforderlichen Angaben über die Person des mutmaßlichen Vaters versieht. Ein zusätzliches, eigenständiges Betreiben des gerichtlichen Feststellungsverfahrens ist nicht erforderlich, denn es ist gerade der Sinn der Beistandschaft, die Mutter von eigenen Schritten bei der rechtlichen Klärung der Vaterschaft zu entlasten und diese Aufgabe in fachkundige Hände zu legen.

Die bloße nachträgliche Neubewertung eines Vorgangs durch die Behörde rechtfertigt die Anwendung von § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X nicht.


VGH Bayern, 05.06.2024 - Az: 12 CS 24.834


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant