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Entwurf zur Umsetzung des Urteils zur Vaterschaftsanfechtung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997) vorgelegt. Über die Vorlage will der Bundestag laut Tagesordnung erstmalig am Donnerstag, 4. Dezember 2025, beraten.

Neu geregelt werden soll laut Bundesregierung die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater. Hintergrund des Entwurfs ist laut Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 (1 BvR 2017/21). Das Gericht hatte danach die bisherigen Regelungen in § 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 BGB für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt. Laut Entwurf hat das Gericht dem Gesetzgeber bis zum 31. März 2026 Zeit gegeben, um eine Neuregelung in Kraft zu setzen.

Wie die Bundesregierung ausführt, will sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dergestalt umsetzen, dass ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden beziehungsweise sachgerecht aufgelöst wird. „Im Zentrum steht eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater, um abhängig vom Lebensalter des Kindes den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen“, heißt es weiter. Zudem soll nach Willen der Bundesregierung durch ergänzende Regelungen Anfechtungssituationen oder Anfechtungsverfahren womöglich verhindert werden. Dazu soll laut Entwurf beispielsweise eine Sperre für die Anerkennung der Vaterschaft während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes gelten. Zudem soll die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater mit Zustimmung aller Beteiligten einschließlich des bisherigen rechtlichen Vaters ausgeweitet und die Rolle des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft gestärkt werden.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf in seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 beschlossen. Dem Bundesrat wurde der Gesetzentwurf als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet, eine Stellungnahme der Länderkammer liegt noch nicht vor.

Veröffentlicht: 02.12.2025

Quelle: heute im bundestag (hib)

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