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Keine Ersatzpflicht für Unterhaltsvorschussleistungen bei Fremdunterbringung im laufenden Monat

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es fehlt an der notwendigen Kausalität zwischen der unterlassenen Anzeige nach § 6 UVG über eine Fremdunterbringung des Kindes im laufenden Monat und der Auszahlung der Unterhaltsleistung für diesen Monat, weil diese im Voraus spätestens am 1. eines Monats erfolgt.

Die Ersatzpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 UVG setzt voraus, dass das positive Wissen bzw. das Wissen-Müssen auf Seiten des Empfängers in dem Zeitpunkt vorgelegen haben muss, in dem die Leistung in seinen Verfügungsbereich gelangt ist.


VG Regensburg, 15.11.2022 - Az: RN 4 K 20.1908


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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