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Keine Ersatzpflicht für Unterhaltsvorschussleistungen bei Fremdunterbringung im laufenden Monat
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ UnterhaltsberechnungEs fehlt an der notwendigen Kausalität zwischen der unterlassenen Anzeige nach
§ 6 UVG über eine Fremdunterbringung des Kindes im laufenden Monat und der Auszahlung der Unterhaltsleistung für diesen Monat, weil diese im Voraus spätestens am 1. eines Monats erfolgt.
Die Ersatzpflicht nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 UVG setzt voraus, dass das positive Wissen bzw. das Wissen-Müssen auf Seiten des Empfängers in dem Zeitpunkt vorgelegen haben muss, in dem die Leistung in seinen Verfügungsbereich gelangt ist.
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