Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.014 Anfragen

Einsicht in die Akte eines amtlich verwahrten Testaments

Familienrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Einem geschiedenen Ehegatten, der mit während der Ehe ein gemeinschaftliches Testament errichtet hat, steht ein Einsichtrecht in ein vom anderen Ehegatten nach der Scheidung errichteten weiteren Testament zu, um den dessen Inhalt und damit auch die Wirksamkeit des früheren gemeinschaftlichen Testaments klären zu können.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 13 Abs. 1 FamFG haben die Beteiligten eines Verfahrens das Recht zur Akteneinsicht, soweit nicht schwerwiegende Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten entgegenstehen. Nach Absatz 2 kann Dritten die Einsicht gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen. Es kann offen bleiben, ob vorliegend auf Absatz 1 oder Absatz 2 der Vorschrift zurückzugreifen ist. Für die Anwendung des engeren Absatzes 2 spricht, dass die Antragstellerin insoweit, als es die Verwahrung des Testaments ihres geschiedenen Ehemannes betrifft, als Dritte anzusehen sein könnte. Auch als nicht verfahrensbeteiligte Dritte stünde ihr ein Recht zur Akteneinsicht zu.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant