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Besuchsreise zum Kind als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Aufwendungen für Besuchsreisen des anderen Elternteils zum gemeinsamen Kind ins Ausland können auch beim Wegzug ins Ausland von dem weggezogenen Elternteil nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, weil die entstandenen Aufwendungen wegen des in § 1684 Abs. 1 BGB statuierten und im Beschluss des Familiengerichts konkretisierten Umgangsrechts zugunsten des Kindesvaters zwar zwangsläufig, jedoch nicht außergewöhnlich im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG sind.

In Konkretisierung dieser Grundsätze vertritt der BFH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass zu den nicht außergewöhnlichen, bei typisierender Betrachtungsweise abgegoltenen Aufwendungen in der Regel die Kosten für Fahrten gehören, um nahe Angehörige zu besuchen, es sei denn, die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen oder dienen dem Zweck, die Krankheit oder das Leiden des Besuchten erträglicher zu machen.

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