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Versorgungsausgleich: Ausgleichsfähigkeit eines durch Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt erworbenen Anrechts

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das durch die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen erworbene Anrecht unterfällt grundsätzlich dem Versorgungsausgleich.

Der Anrechtserwerb durch einen behinderten Menschen unter Anwendung der besonderen Beitragsbemessung nach § 162 Nr. 2 SGB VI rechtfertigt für sich genommen keine Beschränkung des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 VersAusglG.


BGH, 11.04.2018 - Az: XII ZB 623/17

ECLI:DE:BGH:2018:110418BXIIZB623.17.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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