Im vorliegenden Fall hatte ein geschiedener Ehegatte einen während der Ehe gekaufter Pkw eigenmächtig verkauft.
In einem solchen Fall gilt folgendes:
Hausrat, der während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurde, gilt danach als gemeinsames Eigentum der Ehegatten, es sei denn, das Alleineigentum eines Ehegatten steht fest. Der Ehegatte, der sich auf sein Alleineigentum beruft, muss die Umstände für den Erwerb von Alleineigentum substantiiert vortragen und bestrittenen Vortrag unter Beweis stellen. Während der Ehe angeschaffte Haushaltsgegenstände sind auch nach dem Willen der Eheleute im Zweifel ihr gemeinsames Eigentum.Urteil freischalten
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OLG Stuttgart, 18.02.2016 - Az: 16 UF 195/15
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