Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.796 Anfragen

Adoption einer Volljährigen mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Adoptionsantrag ist zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für die Adoption mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme gemäß § 1772 Abs. 1 Satz 1 b) und c) BGB vorliegen, weil die Annehmende bereits als Minderjährige (hier: mit vier Jahren) in die Familie des Annehmenden aufgenommen worden ist und der Anzunehmende das Kind seines Ehegatten annehmen will, der Annahme aber überwiegende Interessen des leiblichen Vaters entgegenstehen.

Im Rahmen des § 1772 Abs. 1 S. 2 BGB ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Annehmenden, der Anzunehmenden und ihres leiblichen Vaters vorzunehmen. Die Interessen der leiblichen Eltern müssen überwiegen; eine Gleichwertigkeit reicht nicht aus. Zweifel gehen zu Lasten der leiblichen Eltern. Die Abwägung muss dem Erfordernis der sittlichen Rechtfertigung, der jede Volljährigenadoption bedarf, Rechnung tragen. Maßstab ist dabei der Zweck der Volladoption: Das Kind, dessen Verbindung zur leiblichen Verwandtschaft faktisch oder rechtlich abgebrochen wird, soll eine vollwertige Ersatzfamilie erhalten, die ihm auch künftig eine ungestörte Entwicklung sichert.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Brandenburg, 27.01.2017 - Az: 10 UF 48/16

ECLI:DE:OLGBB:2017:0127.10UF048.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant