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Aufnahme neuer Partnerschaften durch beide Ehegatten - Verzicht auf Trennungsjahr

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Scheidungsantrag kann vor Ablauf der Trennungszeit gestellt werden, wenn beide Ehegatten eine neue Partnerschaft aufgenommen haben und die Ehefrau vom neuen Partner schwanger ist. In einem solchen Fall ist eine Rückkehr zur ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten. Die Vorschrift des § 1565 Abs. 2 BGB dient nicht dazu, eine inhaltslose Ehe formal aufrecht zu erhalten.


OLG Düsseldorf, 13.11.1991 - Az: 2 WF 220/91


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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