Ein Scheidungsantrag kann vor Ablauf der Trennungszeit gestellt werden, wenn beide Ehegatten eine neue Partnerschaft aufgenommen haben und die Ehefrau vom neuen Partner schwanger ist. In einem solchen Fall ist eine Rückkehr zur ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten. Die Vorschrift des § 1565 Abs. 2 BGB dient nicht dazu, eine inhaltslose Ehe formal aufrecht zu erhalten.
OLG Düsseldorf, 13.11.1991 - Az: 2 WF 220/91
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