Ein Ehepartner, der nach Scheidung vom Ehegatten als Alleineigentümer das vormals gemeinsame Haus behält, haftet alleinig für bestehende Darlehen.
Der ehemalige Ehegatte bleibt dem Kreditgeber gegenüber zwar weiterhin Schuldner, der alleinige Eigentümer ist jedoch verpflichtet, den ehemaligen Ehepartner von jeder Haftung freizustellen.
Vorliegend war der Ehemann nicht bereit, die geschiedene Ehefrau aus der Haftung für ein gemeinsames Darlehen zu entlassen.
Das Gericht gab der Klägerin mit Ihrem Begehren zur Haftungsfreistellung Recht.
Der ehemalige Ehegatte bleibt dem Kreditgeber gegenüber zwar weiterhin Schuldner, der alleinige Eigentümer ist jedoch verpflichtet, den ehemaligen Ehepartner von jeder Haftung freizustellen.
Vorliegend war der Ehemann nicht bereit, die geschiedene Ehefrau aus der Haftung für ein gemeinsames Darlehen zu entlassen.
Das Gericht gab der Klägerin mit Ihrem Begehren zur Haftungsfreistellung Recht.
OLG Koblenz, 08.04.2002 - Az: 3 W 59/02
ECLI:DE:OLGKOBL:2002:0408.3W59.02.0A
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos, RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Theresia Donath
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