Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.613 Anfragen

Ehegatte behält nach Scheidung das Haus - alleinige Haftung für Darlehen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Ehepartner, der nach Scheidung vom Ehegatten als Alleineigentümer das vormals gemeinsame Haus behält, haftet alleinig für bestehende Darlehen.

Der ehemalige Ehegatte bleibt dem Kreditgeber gegenüber zwar weiterhin Schuldner, der alleinige Eigentümer ist jedoch verpflichtet, den ehemaligen Ehepartner von jeder Haftung freizustellen.

Vorliegend war der Ehemann nicht bereit, die geschiedene Ehefrau aus der Haftung für ein gemeinsames Darlehen zu entlassen.

Das Gericht gab der Klägerin mit Ihrem Begehren zur Haftungsfreistellung Recht.


OLG Koblenz, 08.04.2002 - Az: 3 W 59/02

ECLI:DE:OLGKOBL:2002:0408.3W59.02.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler