Streitig ist, ob die Vermietung einer Eigentumswohnung an den studierenden, volljährigen Sohn des Klägers steuerlich anzuerkennen ist.
Das Finanzgericht entschied, dass für ein Vater der seine Eigentumswohnung an den Sohn, der seinen Lebensunterhalt ausschließlich von BaföG bestreitet, vermietet die Vermietung nicht steuerlich geltend machen kann.
Das Gericht versagte dem Mietverhältnis die steuerliche Anerkennung mit der Begründung , daß das BaföG des Sohnes nicht für dessen Lebensunterhalt - einschließlich der Wohnung - ausreiche. Der Student ist deshalb auf Unterstützung des Vaters angewiesen. Diese sei durch die Wohnung abgegolten - es hätte keines Mietvertrages bedurft.
Das Finanzgericht entschied, dass für ein Vater der seine Eigentumswohnung an den Sohn, der seinen Lebensunterhalt ausschließlich von BaföG bestreitet, vermietet die Vermietung nicht steuerlich geltend machen kann.
Das Gericht versagte dem Mietverhältnis die steuerliche Anerkennung mit der Begründung , daß das BaföG des Sohnes nicht für dessen Lebensunterhalt - einschließlich der Wohnung - ausreiche. Der Student ist deshalb auf Unterstützung des Vaters angewiesen. Diese sei durch die Wohnung abgegolten - es hätte keines Mietvertrages bedurft.
FG Baden-Württemberg, 18.09.1997 - Az: 14 K 260/94
ECLI:DE:FGBW:1997:0918.14K260.94.0A
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