Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.300 Anfragen

Schlusserben und der Kautionsrückzahlungsanspruch gegenüber dem Vermieter

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Sofern eine Mietwohnung zwei (oder mehr) Mietern gemietet wurde und einer der Mieter stirbt, so tritt der überlebende Mieter alleine in die Mietvertrag.

Die Rechtsstellung des Mitmieters wird durch den Tod des Mieters nicht beeinträchtigt; er tritt im Wege der Sonderrechtsnachfolge in den Vertrag ein.

Der überlebende Mieter erhält in diesem Fall auch den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, da dieser das Mietverhältnis fortgesetzt hat.

Das Erbrecht wird verdrängt, und zwar auch dann, wenn der Mitmieter gleichzeitig Erbe ist. Der Rechtsübergang findet in Bezug auf den Wohnraummietvertrag zwischen dem Vermieter und dem verstorbenen Mieter und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten statt. Inhaber der Mieterrechte und -pflichten wird ausschließlich der überlebende Mitmieter. Der zuvor grundsätzlich beiden Mietern zustehende Kautionsrückzahlungsanspruch ist danach unabhängig der geltenden erbrechtlichen Regelungen allein dem überlebenden Mieter zugefallen.

Sofern nun auch dieser Mieter verstirbt, so erhalten dessen Erben den Rückzahlungsanspruch und können diesen auch geltend machen. Die Erben sind nämlich die Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters.


AG Düsseldorf, 18.08.2011 - Az: 50 C 3305/11

ECLI:DE:AGD:2011:0818.50C3305.11.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.300 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant