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Eigenheim und Ehewohnung
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Meist dient ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung als Ehewohnung. Im Falle der Trennung oder wenn ein Ehegatte die Trennung wünscht, kann das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten die Benutzung der Ehewohnung regeln. Es kann die Wohnung räumlich aufteilen oder sogar einem der Ehegatten zur alleinigen Benutzung zuweisen, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
Die Belange gemeinsamer Kinder sind dabei besonders zu berücksichtigen. Die alleinige Nutzung an einen Ehegatten kommt in der Regel dann in Betracht, wenn dieser vom anderen Ehegatten vorsätzlich tätlich angegriffen oder bedroht worden ist (§ 1361b BGB). Unter Umständen kann der nutzungsberechtigte Ehegatten verpflichtet werden, dem andern eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
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