AnwaltOnline - Familienrecht September 2024
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Muss für die Kinder auf eine Scheidung verzichtet werden?
Nach § 1568 Alt. 1 BGB soll eine Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist.
Die Härteklausel greift nur ein, wenn bei dem Kind durch die Scheidung ...
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Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser bis zu seinem Tod pflegt und betreut
Der Wille des Testierenden kann nicht durch Auslegung festgestellt werden, wenn es sich um ein privatschriftliches Testament handelt, das der Erblasser mehr als 10 Jahre vor seinem Tod errichtet hat und das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser „bis zu meinem Tod pflegt und betreut“ und gleichzeitig ...
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Erfolgloser Umgangswunsch von Großeltern mit ihren halbverwaisten Enkeln im Loyalitätskonflikt
Bei einem Umgangswunsch der Großeltern mit ihren halbverwaisten Enkeln besteht keine Vermutung für eine Kindeswohldienlichkeit solcher Kontakte, wenn der verbliebene (verwitwete) Elternteil diese bei konflikthafter Vorgeschichte ablehnt. ...
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Vorzeitiger Zugewinnausgleich und Zugewinnausgleich nach der Ehescheidung sind verschiedene Streitgegenstände
Ein im Scheidungsverbund erhobener Stufenantrag zum Zugewinnausgleich nach der Scheidung wird unbegründet, wenn in einem anderen Verfahren rechtskräftig die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ausgesprochen wurde.
Der Antragsteller hat die Möglichkeit, dem durch eine Erledigungserklärung ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Professionelle Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
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Das Thema des Monats
Zahlt die Privathaftpflichtversicherung für Kinder?
Kinder verursachen häufiger Schäden als Erwachsene, da sie sich der möglichen Konsequenzen ihrer Handlungen nicht immer bewusst sind.
Eine Familienhaftpflichtversicherung tritt in der Regel sowohl bei Schadensersatzansprüchen gegen die mitversicherten Kinder als auch bei einer Haftung der Eltern wegen Aufsichtspflichtverletzung ein. Voraussetzung ist aber immer, dass überhaupt ein Schadensersatzanspruch besteht.
Wann sind Kinder mitversichert?
In einer Familienhaftpflicht sind minderjährige aber auch volljährige Kinder während der Schulzeit und der ersten Berufsausbildung mitversichert. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnt. Mit der ersten Erwerbstätigkeit aber auch bei einer Heirat fällt das Kind aus der Familienhaftpflicht heraus und muss sich selbst versichern.
Da immer auf den konkreten Versicherungsvertrag ankommt, sollte dieser zur Sicherheit entsprechend dahingehend geprüft werden, welche konkreten Regelungen zur Anwendung kommen.
Wann besteht kein Schadensersatzanspruch?
Ein Schadensersatzanspruch fehlt, abgesehen vom Fall des § 829 BGB (Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen), beispielsweise dann, wenn ein noch nicht sieben Jahre altes Kind einem Anderen einen Schaden zufügt und die Eltern beweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. In einem solchen Fall tritt die Versicherung nicht ein, eine Schuldfähigkeit erst mit sieben Jahren besteht, im Straßenverkehr muss das Kind sogar zehn Jahre alt sein. Geregelt ist dies in § 828 BGB:
„(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.“
Wenn also die Haftpflichtversicherung nach einem derartigen Schadensfall informiert wird, sollten Fehler des oder der Aufsichtspflichtigen, die zur Verursachung des Schadens beigetragen haben, keinesfalls bestritten oder beschönigt werden. Denn nur dann, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag, muss die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden regulieren, da in diesem Fall die Eltern haftbar gemacht werden können. Ansonsten bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen.
In vielen Haftpflichtversicherungen kann übrigens als weiterführender Versicherungsschutz auch eine Deckung für Schäden schuldunfähiger Kinder aufgenommen werden. Eine angemessen hohe Versicherungssumme ist hierbei zu empfehlen.
Wie kommen Eltern Ihrer Aufsichtspflicht nach?
Im Grundsatz richtet sich der Umfang danach, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen unternehmen muss, um Schäden durch das Kind oder am Kind selbst zu verhindern. Dies bedeutet, ...
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Scheidung über AnwaltOnline
Wir übernehmen die Regelung aller mit der Scheidung verbundenen rechtlichen Fragen.
Unser Tipp: Sofern nur ein Ehepartner den Scheidungsanstrag stellt, lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.
Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich.
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