AnwaltOnline - Familienrecht November 2023
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Identischer Garantiezins als Voraussetzung der internen Teilung
Die bei der internen Teilung geforderte vergleichbare Wertentwicklung ist regelmäßig nur dann gewährleistet, wenn der Garantiezins des auszugleichenden und des neu zu begründenden Anrechts identisch sind. ...
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Getrenntleben: Nutzungsentschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden ehemaligen Ehewohnung?
Nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB kann derjenige Ehegatte, der dem anderen die Ehewohnung überlassen hat, von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.
Dass eine Wohnung zur Ehewohnung wird, setzt ein subjektives und ...
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Versorgungsausgleich: Unwirksame Bestimmung in Teilungsanordnung des Versorgungsträgers
Ficht ein Verfahrensbeteiligter die Entscheidung des Beschwerdegerichts zum Versorgungsausgleich nur wegen einzelner Versorgungsanrechte mit der Rechtsbeschwerde an, ohne dass eine wechselseitige Abhängigkeit die Einbeziehung weiterer Anrechte erfordert, können ...
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Zahlung von Mindestunterhalt und die Einwendungen des Unterhaltspflichtigen
Gemäß § 256 S. 1 FamFG können mit der Beschwerde gegen den Unterhaltsfestsetzungsbeschluss Einwendungen nach § 252 Abs. 2 FamFG nur geltend gemacht werden, wenn der Beschwerdeführer sie ordnungsgemäß in der ersten Instanz vor Verfügung des Festsetzungsbeschlusses erhoben hat. Wird das Rechtsmittel auf solche ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
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Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
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Das Thema des Monats
Barbedarf bzw. Barunterhalt eines minderjährigen Kindes
Der Barunterhalt ist der vom Unterhaltspflichtigen zu zahlende Kindesunterhalt. Das Gegenstück zum Barunterhalt ist der Betreuungsunterhalt. Während ein Elternteil das minderjährige Kind betreut, zahlt der andere Elternteil Unterhalt.
Die Höhe des Barunterhalts eines minderjährigen Kindes richtet sich nach seinem Bedarf (§ 1610 Abs. 2 BGB). Der Bedarf des Kindes wiederum orientiert sich am Lebensalter des Kindes sowie am Nettoeinkommen und Vermögen des barunterhaltspflichtigen Elternteils.
Wie hoch ist der Barunterhalt?
Der Mindestunterhalt eines Kindes ergibt sich aus der Mindestunterhaltsverordnung und dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes.
Zu Ermittlung des Barbedarfs wird in der Regel die „Düsseldorfer Tabelle“ verwendet. Zahlreiche Oberlandesgerichte wenden für ihren jeweilige Bezirk Varianten an, die von der Düsseldorfer Tabelle mehr oder weniger abweichen.
Die Düsseldorfer Tabelle gliedert das verfügbare Einkommen des Unterhaltsschuldners in unterschiedliche Einkommensgruppen und entsprechende Regelbedarfe für unterschiedliche Einkommensgruppen auf.
Der Tabelle kommt jedoch keine Gesetzeskraft zu. Daher kann unter Berücksichtigung des Einzelfalls von den dort aufgeführten Werten abgewichen werden.
In der Regel erfolgt daher - durchaus in regelmäßige Abständen - zunächst eine Unterhaltsberechnung um den konkreten Unterhaltsbedarf zu ermitteln, der dann ggf. auch tituliert werden kann. Es ist aber auch denkbar, dass die Eltern sich einverständlich auf einen bestimmten Zahlbetrag einigen.
Unterhalt kann dynamisiert werden
Der geschuldete Unterhalt kann gemäß § 1612a BGB als Prozentsatz zum Mindestunterhalt der jeweiligen Einkommensstufe geltend gemacht werden.
Der ermittelte Barbedarf des Kindes kann dann also in einen prozentualen Bezug zur Bezugsgröße gesetzt werden. Dies führt dazu, dass der Unterhaltstitel sich automatisch anpasst, wenn sich die Bezugsgröße ändert. Verpflichtend ist dies jedoch nicht.
Sofern ein Mangelfall vorliegt, ist zu beachten, dass eine Dynamisierung ...
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Scheidung über AnwaltOnline
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