Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Versorgungsausgleich: Unwirksame Bestimmung in Teilungsanordnung des Versorgungsträgers

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ficht ein Verfahrensbeteiligter die Entscheidung des Beschwerdegerichts zum Versorgungsausgleich nur wegen einzelner Versorgungsanrechte mit der Rechtsbeschwerde an, ohne dass eine wechselseitige Abhängigkeit die Einbeziehung weiterer Anrechte erfordert, können die nicht angefochtenen Teile der Entscheidung in (Teil-)Rechtskraft erwachsen, wenn der Rechtsbeschwerdeführer seinen Antrag auf der Grundlage seiner Rechtsbeschwerdebegründung nicht mehr erweitern kann und es nach Ablauf der einmonatigen Anschließungsfrist gemäß § 73 FamFG für keinen anderen Beteiligten mehr möglich ist, die vom Hauptrechtsmittel nicht betroffenen Anrechte durch Anschließung zur Überprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht zu stellen.

Eine Bestimmung in der Teilungsordnung eines Versorgungsträgers, die es ihm gestattet, bei einer auf das Ende der Ehezeit bezogenen Ermittlung des Barwerts einer Versorgungszusage den am Ehezeitende maßgeblichen handelsbilanziellen Rechnungszins als Abzinsungsfaktor nach billigem Ermessen durch den im Zeitpunkt des gerichtlichen Auskunftsersuchens geltenden handelsbilanziellen Rechnungszins ersetzen zu können, ist unabhängig davon, ob eine interne oder eine externe Teilung angestrebt wird, unwirksam.

Ein Ehegatte ist im Versorgungsausgleichsverfahren nur dann materiell beschwert, wenn die von ihm angefochtene Regelung zum Versorgungsausgleich mit einer unberechtigten wirtschaftlichen (Mehr-)Belastung für ihn verbunden ist; kann er dies nicht begründet geltend machen, ist sein Rechtsmittel in jedem Fall unbegründet, ohne dass es auf die objektive Richtigkeit der Entscheidung oder darauf ankommt, ob die Entscheidung nachteilig in die subjektiven Rechte anderer Verfahrensbeteiligter - insbesondere des anderen Ehegatten oder des Versorgungsträgers - eingreift.


BGH, 11.01.2023 - Az: XII ZB 433/19

ECLI:DE:BGH:2023:110123BXIIZB433.19.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.

Verifizierter Mandant