Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.401 Anfragen

Als Privatperson nicht zuviel bei eBay verkaufen!

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden im großen Stil Gebrauchtwaren über Internetauktionen verkauft, so kann der Anbieter als Unternehmer eingestuft werden.

Vorliegend hatte eine Verkäuferin in einem Monat insgesamt 93 Artikel (gebrauchte Kleider der eigenen Kinder, Haushaltsgegenstände) bei eBay eingestellt.

Das Gericht stufte die ohne Gewerbeanmeldung handelnde Frau daher als Unternehmerin ein.

Klärt das Mitglied nicht über das dem Verbraucher in diesem Fall zustehende Widerrufsrecht auf, so ist mit einer entspr. (kostenpflichtigen) Abmahnung zu rechnen.

In der Folge unterlag die Verkäuferin daher in einem gegen sie gerichteten wettwerbsrechtlichen Abmahnverfahren.


LG Berlin, 05.09.2006 - Az: 103 O 75/06

ECLI:DE:LGBE:2006:0905.103O75.06.0A

Hont Péter HetényiDr. Rochus SchmitzMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld