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Gewährleistungsausschluß bei Oldtimerkauf via eBay?

eBay-Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall bot ein privater Verkäufer einen 34 Jahre alten Fiat 500 bei eBay an. Im Angebot wurden zahlreiche Mängel aufgelistet, der „Oldtimer“ sei jedoch fahrbereit und die TÜV-Abnahme vermutlich kein Problem.

Bei der Fahrzeugübergabe wurde schriftlich fixiert, daß der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung stattfand. Als sich später herausstellte, daß der Wagen erheblich schlechter als erwartet war, wollte der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Nach Ansicht des Gerichts war der Gewährleistungsausschluß jedoch wirksam, da die Möglichkeit zur Untersuchung des Wagens bei Übergabe bestand und zudem aus der Angebotsbeschreibung und dem ersichtlich schlechten Zustand Einvernehmen darüber herrschte, daß die Mängelgewährleistung nicht zum tragen kommen solle.

Daher war ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.


AG Neuburg/Donau, 07.09.2005 - Az: 1 C 730/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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