Ist ein Gebrauchtwagen mit technischen Veränderungen ausgestattet, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen und voraussichtlich nicht eintragungsfähig sind, so liegt ein Mangel vor, der zum Rücktritt berechtigt.
Vorliegend hatte jedoch ein Käufer das Fahrzeug via eBay ersteigert und trotz Hinweis des Verkäufers auf den Mangel das Fahrzeug vorbehaltlos entgegengenommen und den Kaufpreis gezahlt. In diesem Fall kann sich der Käufer später nicht auf diesen Mangel berufen, dies würde gegen Treu und Glauben verstoßen.
OLG Celle, 04.08.2004 - Az: 7 U 18/04
ECLI:DE:OLGCE:2004:0804.7U18.04.0A
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