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Angebot ohne Hinweis auf die Mehrwertsteuer?

eBay-Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist unzulässig, im Rahmen eines eBay-Angebots den Hinweis auf die Mehrwertsteuer so zu verstecken, dass der Bestellvorgang eingeleitet werden kann, ohne dass zuvor auf die Umsatzsteuer hingewiesen wird. Es muss deutlich wahrnehmbar und leicht erkennbar auf die Mehrwertsteuer hingewiesen werden.

Im vorliegenden Fall befand sich der Hinweis jedoch in AGB und in der Rubrik "Versand und Zahlungsmethoden", jedoch nicht bei Einleitung des Bestellvorgangs. Dies ist wettbewerbswidrig, da es gegen die Preisangabenverordnung verstößt. Die Umsatzsteuer muss dem Angebot eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein (§ 1 Abs. 6 PAngV). Eine räumliche Nähe zum Angebot muss aber nicht bestehen. Es genügt, wenn die Information auf einer gesonderten Seite angegeben wird, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss. Dies war aber vorliegend nicht der Fall. Der Hinweis auf die Umsatzsteuer unter dem Reiter "Versand und Zahlungsmethoden" genügt nicht, da die darunter verborgene Seite nur sichtbar wird, wenn der entsprechende Reiter angeklickt wird. Das Angebot konnte somit aufgerufen werden, ohne dass dieser Hinweis sichtbar wird. Auch die Angabe in den AGB genügte nicht, da zum Abruf dieser Information die Seite heruntergescrollt werden musste. Daher konnte auch hier der Bestellvorgang eingeleitet werden, ohne den Hinweis auf die Mehrwertsteuer zu sehen.


LG Bochum, 03.07.2012 - Az: 17 O 76/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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