Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.461 Anfragen

Keine Anwendung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB auf merkantilen Minderwert

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Ersatz der Wertminderung gründet sich nicht auf § 249 BGB (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands), sondern auf § 251 Abs. 1 BGB. § 251 Abs. 1 BGB erfasst die Schadensposten, die verbleiben, wenn die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist.

Dies trifft auf die Wertminderung zu, weil es sich bei dieser um einen zu ersetzenden Vermögensschaden handelt, der auch nach technisch einwandfreier Reparatur verbleibt.

Den Abzug der Mehrwertsteuer, wenn diese nicht anfällt, sieht das Gesetz jedoch lediglich im Rahmen des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB, nicht aber im Rahmen des § 251 Abs. 1 BGB vor. Dabei handelt es sich auch nicht um eine planwidrige Regelungslücke. Vielmehr ergibt die historische Auslegung, dass die Regelung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB gerade bewusst nicht im Rahmen des § 251 Abs. 1 BGB eingeführt wurde.


AG Nürnberg, 31.10.2022 - Az: 240 C 3118/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...
Verifizierter Mandant