Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.659 Anfragen

Keine Anwendung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB auf merkantilen Minderwert

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Ersatz der Wertminderung gründet sich nicht auf § 249 BGB (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands), sondern auf § 251 Abs. 1 BGB. § 251 Abs. 1 BGB erfasst die Schadensposten, die verbleiben, wenn die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist.

Dies trifft auf die Wertminderung zu, weil es sich bei dieser um einen zu ersetzenden Vermögensschaden handelt, der auch nach technisch einwandfreier Reparatur verbleibt.

Den Abzug der Mehrwertsteuer, wenn diese nicht anfällt, sieht das Gesetz jedoch lediglich im Rahmen des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB, nicht aber im Rahmen des § 251 Abs. 1 BGB vor. Dabei handelt es sich auch nicht um eine planwidrige Regelungslücke. Vielmehr ergibt die historische Auslegung, dass die Regelung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB gerade bewusst nicht im Rahmen des § 251 Abs. 1 BGB eingeführt wurde.


AG Nürnberg, 31.10.2022 - Az: 240 C 3118/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.659 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki