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Volljährigenadoption: Keine sittliche Rechtfertigung für die Annahme eines Anzunehmenden, der älter ist, als der Annehmende

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein die Annahme eines Volljährigen (§ 1767 BGB) sittlich rechtfertigendes Eltern-Kind-Verhältnis scheidet aus, wenn der Anzunehmende älter ist als der Annehmende.

Es fehlt der regelmäßig erforderliche Altersabstand zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden, der einer natürlichen Generationenfolge zwischen Eltern und leiblichen Kindern entspricht.


AG Nürnberg, 10.08.2023 - Az: 121 F 1017/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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