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Regulierungsvollmacht des Kfz-Haftpflichtversicherers

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Die dem Kfz-Haftpflichtversicherer eingeräumte Regulierungsvollmacht gibt ihm die Befugnis, die Schadensregulierung nach eigenem Ermessen unabhängig von Weisungen des Versicherungsnehmers vorzunehmen.

Eine Ermesensüberschreitung liegt erst vor, wenn der Versicherer eine völlig unsachgemäße Schadensregulierung vornimmt, indem er die vom Unfallgegner geltend gemachten Ansprüche reguliert, obwohl sie nach den gegebenen Beurteilungsgrundlagen eindeutig und leicht nachweisbar unbegründet sind.


AG Nürnberg, 27.04.2022 - Az: 35 C 5704/21

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Burkhardt, Weissach im Tal