Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.606 Anfragen

Zugang zu einem Bankschließfach in der Zwangsvollstreckung

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 829a ZPO muss Gegenstand des Zwangsvollstreckung eine Geldforderung des Schuldners sein. Sonstige Ansprüche und Rechte (vgl. § 857 ZPO) sind jedoch gerade nicht vom Anwendungsbereich des § 829a ZPO umfasst.

Der Zutritt zu einem Bankschließfach ist daher nicht erfasst.


AG Nürnberg, 01.04.2022 - Az: 1 M 2941/22

Nachfolgend: LG Nürnberg-Fürth, 28.04.2022 - Az: 5 T 2346/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant