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Keine Vertragsstrafe für zurückgezogene Gebote
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Versucht ein Anbieter bei eBay mittels seiner AGB eine Vertragsstrafe für den Fall zu vereinbaren, dass ein Bieter sein einmal abgegebenes Gebot, ohne dazu berechtigt zu sein, zurückzieht ("Spaßbieter"), so ist diese wegen Verstoß gegen ein ausdrückliches Klauselverbot unwirksam.
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe kann nur aufgrund einer individuellen Vereinbarung in zulässiger Weise geschehen.
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Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
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