Eine (freiwillige) Registrierung als "Powerseller" bei eBay ist keine notwendige Voraussetzung für die Einstufung eines Internet-Verkäufers als gewerblicher Verkäufer. Gleichwohl ist ein Powerseller regelmäßig als gewerblicher Händler einzustufen. Die Einstufung bei einem Händler ohne Powerseller-Registrierung kann sich auch aus den Umständen des Einzelfalles ergeben. Wesentliche Bedeutung kommt hierbei der Dauer und dem Umfang der Tätigkeit sowie einer etwaigen geschäftsbezogenen Ausgestaltung zu.
OLG Frankfurt, 04.07.2007 - Az: 6 W 66/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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