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PowerSeller nicht zwingend Unternehmer

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine (freiwillige) Registrierung als "Powerseller" bei eBay ist keine notwendige Voraussetzung für die Einstufung eines Internet-Verkäufers als gewerblicher Verkäufer. Gleichwohl ist ein Powerseller regelmäßig als gewerblicher Händler einzustufen. Die Einstufung bei einem Händler ohne Powerseller-Registrierung kann sich auch aus den Umständen des Einzelfalles ergeben. Wesentliche Bedeutung kommt hierbei der Dauer und dem Umfang der Tätigkeit sowie einer etwaigen geschäftsbezogenen Ausgestaltung zu.


OLG Frankfurt, 04.07.2007 - Az: 6 W 66/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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