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Powerseller

eBay-Recht

Als „Powerseller” bezeichnet man einen Unternehmer, der bei eBay regelmäßig und besonders viele Artikel verkauft.

„Powerseller” sind regelmäßig als Unternehmer bzw. gewerblich tätig einzuordnen. Zumindest spricht der Anscheinsbeweis in diesem Fall dafür.

Im Streitfall dürfte daher der Powerseller seine fehlende Unternehmereigenschaft nachweisen müssen.

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Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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