Als „Powerseller” bezeichnet man einen Unternehmer, der bei eBay regelmäßig und besonders viele Artikel verkauft.
„Powerseller” sind regelmäßig als Unternehmer bzw. gewerblich tätig einzuordnen. Zumindest spricht der Anscheinsbeweis in diesem Fall dafür.
Im Streitfall dürfte daher der Powerseller seine fehlende Unternehmereigenschaft nachweisen müssen.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
„Powerseller” sind regelmäßig als Unternehmer bzw. gewerblich tätig einzuordnen. Zumindest spricht der Anscheinsbeweis in diesem Fall dafür.
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