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Powerseller

eBay-Recht

Als „Powerseller” bezeichnet man einen Unternehmer, der bei eBay regelmäßig und besonders viele Artikel verkauft.

„Powerseller” sind regelmäßig als Unternehmer bzw. gewerblich tätig einzuordnen. Zumindest spricht der Anscheinsbeweis in diesem Fall dafür.

Im Streitfall dürfte daher der Powerseller seine fehlende Unternehmereigenschaft nachweisen müssen.

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Urteil
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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