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PowerSeller nicht zwingend Unternehmer

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine (freiwillige) Registrierung als "Powerseller" bei eBay ist keine notwendige Voraussetzung für die Einstufung eines Internet-Verkäufers als gewerblicher Verkäufer. Gleichwohl ist ein Powerseller regelmäßig als gewerblicher Händler einzustufen. Die Einstufung bei einem Händler ohne Powerseller-Registrierung kann sich auch aus den Umständen des Einzelfalles ergeben. Wesentliche Bedeutung kommt hierbei der Dauer und dem Umfang der Tätigkeit sowie einer etwaigen geschäftsbezogenen Ausgestaltung zu.


OLG Frankfurt, 04.07.2007 - Az: 6 W 66/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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