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Online-Handel: Widerrufsrecht und die Höchstfrist der Rückgewähr

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Bestimmung der drei-Monats-Frist des § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist auf den Eingang der letzten Zustimmungserklärung abzustellen.

Das Widerrufsrecht des Käufers gem. § 355 BGB verwirkt nicht bei Überschreitung der in § 357 Abs. 1 BGB statuierten Frist zur Rücksendung der Ware innerhalb von vierzehn Tagen.

Bei Überschreitung der Rücksendefrist (§ 357 Abs. 1 BGB) oder nicht unverzüglich erfolgender Rücksendung (§ 355 Abs. 3 Satz 1 BGB) entfällt die Pflicht des Verkäufers zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen nicht. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes des Käufers ergeben sich allein aus den Regelungen über den Schuldnerverzug.


AG Münster, 21.09.2018 - Az: 48 C 432/18

ECLI:DE:AGMS:2018:0921.48C432.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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