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Minderung wegen fehlender Gartennutzung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fehlende Gartennutzung stellt im Monat Januar keinen Mangel der Mietsache dar.

Ein etwa vorhandenes Zurückbehaltungsrecht, um den Vermieter zu veranlassen, den Garten in einen nutzbaren Zustand zu versetzen, ist jedenfalls dann entfallen, wenn unstreitig der nutzbare Zustand hergestellt ist.


AG Münster, 04.03.2011 - Az: 5 C 335/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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