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Die Hinterlegung: Risikoausgleich bei Online-Auktionen

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Abwicklung von Geschäften über Online-Auktionen ist für viele Händler und Privatpersonen zum Alltag geworden. Doch Transaktionen zwischen unbekannten Personen bergen auch ein Risiko. Für den Käufer besteht das Risiko, den Kaufpreis zu zahlen, ohne die Ware jemals zu erhalten. Für den Verkäufer wiederum besteht das Risiko, die Ware zu versenden, ohne sicher sein zu können, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt.

Hier kommt die Hinterlegung ins Spiel: es werden Leistung und Gegenleistung zunächst bei einer neutralen dritten Stelle abgeliefert bzw. eingezahlt und erst dann an den endgültigen Empfänger weitergeleitet, wenn alle vertraglichen Pflichten erfüllt sind.

Wie funktioniert das Konzept der Hinterlegung?

Die Hinterlegung ist ein rechtliches Sicherungsmittel, das darauf abzielt, die Risiken einer Vorleistung für eine der beiden Vertragsparteien zu minimieren. Die Idee ist einfach: Eine unparteiische dritte Partei, die sogenannte Hinterlegungsstelle, nimmt das Geld des Käufers und/oder die Ware des Verkäufers in Verwahrung. Die Weitergabe an den jeweiligen Empfänger erfolgt nur unter der Bedingung, dass die jeweils andere Vertragspartei ihre Leistung ebenfalls erbracht hat. Dieses Prinzip schützt Käufer vor betrügerischen Verkäufern und Verkäufer vor zahlungsunwilligen Käufern.

Während im klassischen Recht die Hinterlegung auch die Ablieferung von Sachen bei Gericht oder anderen öffentlichen Stellen umfassen kann, wird sie bei Online-Auktionen in der Regel als eine vertraglich vereinbarte Treuhandlösung verstanden. Der gesetzliche Rahmen für eine solche Vereinbarung ergibt sich aus dem allgemeinen Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie speziellen Regelungen für die Dienstleistungserbringung.

Notarielle Hinterlegung

Eine der rechtlich sichersten Varianten der Hinterlegung ist die notarielle Hinterlegung. Sie bietet sich insbesondere bei hochpreisigen Gegenständen an, bei denen das Risiko eines Totalverlusts für eine der Parteien besonders hoch ist. Die Abwicklung erfolgt wie folgt:

1. Die notarielle Hinterlegung muss ausdrücklich im Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer geregelt werden. In dieser Vereinbarung werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Auszahlung des hinterlegten Betrags an den Verkäufer erfolgen soll.

2. Der Käufer zahlt den vereinbarten Kaufpreis auf ein sogenanntes Notaranderkonto ein. Dieses Konto wird vom Notar als Treuhänder verwaltet und ist streng von dessen Privatvermögen getrennt. Die Einzahlung auf ein Notaranderkonto ist durch die gesetzlichen Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) besonders geschützt.

3. Sobald der Notar den Eingang des Kaufpreises bestätigt hat, versendet der Verkäufer die Ware an den Käufer. Diese Bestätigung bietet dem Verkäufer die Gewissheit, dass das Geld tatsächlich vorhanden ist und der Notar es als Sicherheit verwahrt.

4. Der Käufer bestätigt dem Notar den Erhalt der Ware. Erst mit dieser Bestätigung gibt der Notar die hinterlegte Summe frei und überweist sie an den Verkäufer.

Hinterlegung bei Online Auktionen

Neben der notariellen Hinterlegung gibt es auch private Anbieter von Treuhanddiensten. Viele große Auktionshäuser und Zahlungsdienstleister arbeiten mit eigenen Hinterlegungsunternehmen zusammen. Diese Dienste bieten ebenfalls eine ähnliche Absicherung, sind jedoch nicht durch die strengen gesetzlichen Regelungen und die Neutralität eines Notars abgesichert, dafür jedoch oftmals deutlich preiswerter.

Teilweise bieten die Anbieter direkt den Einbehalt des Kaufpreises bis zur Freigabe durch den Käufer an. eBay Kleinanzeigen bietet beispielsweise eine Treuhandfunktion namens „Sicher bezahlen“ an, eBay bietet den eBay-Käuferschutz. Weiterhin bestehen plattformunabhängige digitale Treuhandservices.

Für Anleger, die an einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung interessiert sind, können solche Anbieter eine Alternative sein. Doch gerade bei Geschäften mit hohem Wert bietet die notarielle Hinterlegung die höchste rechtliche Sicherheit und den größten Schutz für beide Vertragsparteien. Die Wahl der Hinterlegungsmethode sollte daher immer dem Wert und der Komplexität des Kaufgegenstandes angepasst werden. Im Zweifel sollte zumindest ein plattformunabhängiger Treuhandservice in Anspruch genommen werden.

Vorteile der Hinterlegung für Käufer und Verkäufer

Die Hinterlegung bietet für beide Seiten des Kaufvertrages erhebliche Vorteile:

Vorteile für den Verkäufer: Der ganz erhebliche Vorteil für den Verkäufer besteht darin, dass er sich sicher sein kann, dass der Kaufpreis tatsächlich vorhanden ist. Das Risiko, die Ware zu versenden und im Nachhinein festzustellen, dass der Käufer zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist, entfällt vollständig.

Vorteile für den Käufer: Der Käufer ist davor geschützt, sein Geld zu verlieren, falls der Verkäufer die Ware nicht versendet oder ein betrügerisches Angebot gemacht hat. Die Zahlung wird nur freigegeben, wenn der Käufer den Erhalt der Ware bestätigt. Der Käufer kann sich somit darauf verlassen, dass er entweder die Ware erhält oder sein Geld zurückbekommt.

Wenn die Ware nicht mängelfrei ist

Trotz der hohen Sicherheit bleibt ein Risiko bestehen. Der Käufer kann die Ware erhalten, sie aber als mangelhaft ansehen und deshalb die Freigabe des Geldes bei der Hinterlegungsstelle verweigern.

In diesem Fall wird der Streit zwischen Käufer und Verkäufer auf eine neue Ebene gehoben. Der Notar oder die sonstige Hinterlegungsstelle ist ein neutraler Dritter und kann nicht selbst entscheiden, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Ohne die Freigabeerklärung des Käufers bleibt das Geld blockiert.

Der Verkäufer muss dann, ganz ähnlich der ursprünglichen Kaufpreisforderung, die Freigabeerklärung des Käufers einklagen. In einem solchen Gerichtsverfahren müsste der Verkäufer beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Der Käufer müsste hingegen den Mangel beweisen. Dieser Weg kann langwierig und kostenintensiv sein. Die Hinterlegung schließt also nicht die Möglichkeit eines Rechtsstreits über die Mangelhaftigkeit der Ware aus, sondern verschiebt einen solchen Streit lediglich.

Kosten der Hinterlegung vertraglich regeln!

Sowohl bei der Inanspruchnahme einer privaten Hinterlegungsstelle als auch bei der notariellen Hinterlegung fallen Gebühren an. Diese Gebühren sind in der Regel vom Wert des Kaufgegenstandes abhängig. Notare berechnen ihre Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), was die Kosten transparent und nachvollziehbar macht.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass im Kaufvertrag klar geregelt ist, wer diese Kosten zu tragen hat. Eine fehlende oder unklare Regelung kann zu einem neuen Streitpunkt führen. Die Kosten können entweder vom Käufer, vom Verkäufer oder hälftig von beiden getragen werden.

In der Praxis werden die Kosten oft geteilt, um die Risikominimierung für beide Seiten gleichermaßen zu honorieren oder aber vom Verkäufer getragen, der seinerseits diese Kosten ggf. bereits mit eingepreist hat.
Stand: 03.01.2019 (aktualisiert am: 15.08.2025)
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