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eBay-Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ware gegen Geld – wie geht das?

Wenn nichts anderes vereinbart wird, sind ein gekaufter Gegenstand und der Kaufpreis „Zug um Zug“ auszutauschen.

Bei einem Internetgeschäft treffen Käufer und Verkäufer nicht persönlich aufeinander.  Daher lässt sich dieser Leistungsaustausch Zug um Zug nicht bewerkstelligen.

Üblicherweise wird aus diesem Grund bei einer Internetauktion auf die Möglichkeiten der Vorkasse, der Vorlieferung sowie der Hinterlegung zurückgegriffen.

Bei der Vorkasse übermittelt der Käufer zuerst das Geld, erst wenn dieses beim Verkäufer eingegangen ist, übersendet dieser die Ware an den Käufer.

Bei der Vorleistung sendet der Verkäufer zuerst die Ware, nach deren Eingang überweist der Käufer dann das Geld.

Bei der Hinterlegung werden Ware und/oder Kaufpreis zunächst bei einer Hinterlegungsstelle abgeliefert bzw. eingezahlt und von dort erst dann an den endgültigen Empfänger weitergeleitet, wenn Leistung und Gegenleistung vollständig vorhanden sind.

Die Ware muss auch ankommen!

Der Versender ist übrigens dafür verantwortlich, dass die Ware auch beim Käufer ankommt.

Ein privater Verkäufer gibt mit der Übergabe der Ware an einen Versender grundsätzlich die Haftung an den Käufer ab. Geht die Ware auf dem Versandweg verloren, muss er jedoch beweisen können, dass die Ware auch wirklich versendet wurde.

Stand: (letzte Änderung: 08.10.2025)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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