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Verbundenes Geschäft: Was verbirgt sich dahinter?

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Was ist ein verbundenes Geschäft?

Von einem verbundenen Geschäft spricht man, wenn ein Vertrag über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung und ein Verbraucherdarlehensvertrag mit einander verbunden sind.

Das Darlehen dient dabei der Finanzierung des anderen Vertrages und beide Verträge bilden eine wirtschaftliche Einheit, § 358 III BGB.

Es soll auf diese Art und Weise verhindert werden, dass der Verbraucher durch die zwei selbständigen Rechtsgeschäfte schlechter gestellt wird, als wenn er nur einen Vertragspartner hätte.

Ein klassisches Beispiel für ein verbundenes Geschäft ist der Kauf eines Autos. Wenn jemand ein Auto von einem Händler erwirbt und gleichzeitig einen Darlehensvertrag mit einer Bank abschließt, um das Auto zu finanzieren, handelt es sich um ein verbundenes Geschäft. In diesem Fall bildet der Autokaufvertrag und der Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit.

Widerrufsrecht im verbundenen Geschäft

Ein wichtiger Aspekt des verbundenen Geschäfts ist das Widerrufsrecht. Wenn ein Verbraucher einen der beiden Verträge, die Teil des verbundenen Geschäfts sind, widerruft, ist er automatisch auch nicht mehr an den anderen Vertrag gebunden. Dies bedeutet, dass das Widerrufsrecht sich auf beide Verträge erstreckt.

Im oben genannten Beispiel des Autokaufs und des Darlehensvertrags kann der Verbraucher, wenn er sein Widerrufsrecht für den Autokauf ausübt, auch den Darlehensvertrag widerrufen. Dies schafft ein hohes Maß an Schutz für den Verbraucher und stellt sicher, dass er nicht an einem Vertrag festhalten muss, den er möglicherweise nicht mehr abschließen möchte.

Anzeichen für ein verbundenes Geschäft

Die Feststellung, ob es sich um ein verbundenes Geschäft handelt oder nicht, kann für Verbraucher manchmal komplex sein. Es gibt jedoch bestimmte Hinweise, auf die geachtet werden sollte, um festzustellen, ob ein verbundenes Geschäft vorliegt. Einige dieser Anzeichen sind:

Die Darlehenssumme fließt gleich dem Unternehmer zu

Wenn die Darlehenssumme direkt an den Unternehmer geht, der die Ware oder Dienstleistung liefert, kann dies auf ein verbundenes Geschäft hinweisen.

Der Unternehmer übernimmt selbst die Finanzierung

Wenn der Unternehmer die Finanzierung des Darlehens selbst arrangiert, ist dies ein starkes Anzeichen für ein verbundenes Geschäft.

Darlehensgeber und Unternehmer handeln arbeitsteilig bei der Vorbereitung/Abschluss des Darlehensvertrages zusammen

Wenn der Darlehensgeber und der Unternehmer eng zusammenarbeiten, um den Darlehensvertrag abzuschließen, kann dies auf ein verbundenes Geschäft hinweisen.

Der Darlehensvertrag kommt auf Initiative des Unternehmers zustande

Wenn der Darlehensvertrag auf Initiative des Unternehmers abgeschlossen wird und nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers, kann dies auf ein verbundenes Geschäft hinweisen.

Der Verbraucher kann über die Darlehenssumme nicht frei verfügen

Wenn der Verbraucher keine volle Kontrolle über die Darlehenssumme hat und sie ausschließlich für den Kauf der spezifischen Ware oder Dienstleistung verwenden muss, handelt es sich wahrscheinlich um ein verbundenes Geschäft.

Einwendungen gegen den Liefervertrag und der Darlehensvertrag

Der Verbraucher kann also Einwände oder Probleme im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen hat (dies wird als „Liefervertrag“ bezeichnet) auch auf den Verbraucherdarlehensvertrag übertragen, der mit diesem Liefervertrag verbunden ist. Mit anderen Worten, die Einwände oder Probleme aus dem Liefervertrag gelten auch für den Darlehensvertrag.

Der Verbraucher kann dies tun, um sicherzustellen, dass er im Falle von Einwänden oder Problemen, die im Zusammenhang mit dem Liefervertrag auftreten, nicht gezwungen ist, das Darlehen zurückzuzahlen, das er für den Kauf der Ware oder Dienstleistung aufgenommen hat. Wenn er berechtigte Einwände gegen den Liefervertrag hat, kann er die Rückzahlung des Darlehens auf Dauer verweigern. Dies bedeutet, dass er das Darlehen nicht zurückzahlen muss, solange die Einwände gegen den Liefervertrag bestehen und nicht behoben sind.

Die Bedeutung des verbundenen Geschäfts für Verbraucher

Das Konzept des verbundenen Geschäfts spielt eine wichtige Rolle im deutschen Verbraucherschutzrecht, da es sicherstellt, dass Verbraucher angemessen geschützt sind.

Nehmen wir an, dass ein Verbraucher ein Elektronikgerät kauft und gleichzeitig einen Verbraucherdarlehensvertrag abschließt, um den Kauf zu finanzieren. Wenn der Verbraucher später feststellt, dass das Gerät Mängel aufweist und er den Kaufvertrag widerrufen möchte, kann er auch den Darlehensvertrag widerrufen. Dies bedeutet, dass er nicht mehr an die Finanzierung des defekten Geräts gebunden ist.
Stand: 19.12.2018 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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