Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.337 Anfragen

Rücktritt vom Kaufvertrag eines PKW wegen Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Es gilt nach § 446 S. 1 BGB zu vermuten, dass der Mangel an dem Abgasrückführungskühler eines PKW, der schließlich zwei Monate nach Übergabe des PKW zu einem Fahrzeugbrand führte, bereits bei Gefahrenübergang vorlag.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen.

Am 27.10.2021 kaufte der Kläger von der Beklagten einen PKW zum Kaufpreis in Höhe von 10.490,00 €. Der Kläger zahlte den Kaufpreis an die Beklagte und erhielt im Gegenzug den PKW.

Der Kläger machte einige Zeit nach der Übergabe des PKW gegenüber der Beklagten Gewährleistungsrechte geltend. Die Beklagte äußerte hierzu, dass kein Gewährleistungsfall vorliege.

Der Klägervertreter erklärte dann mit Schreiben vom 21.03.2022 namens des Klägers den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Beklagte auf, bis spätestens 05.04.2022 den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW an den Kläger zu zahlen.

Der Kläger behauptet, am 24.12.2021 sei der PKW nach einer etwa 45 minütigen Fahrdauer wegen eines schon bei Übergabe des PKWs vorhandenen technischen Mangels in Brand geraten. Der für den Brand ursächliche Mangel habe schon bei Übergabe des PKW vorgelegen.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim