Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.545 Anfragen

Rücktritt vom Kaufvertrag eines PKW wegen Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Es gilt nach § 446 S. 1 BGB zu vermuten, dass der Mangel an dem Abgasrückführungskühler eines PKW, der schließlich zwei Monate nach Übergabe des PKW zu einem Fahrzeugbrand führte, bereits bei Gefahrenübergang vorlag.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen.

Am 27.10.2021 kaufte der Kläger von der Beklagten einen PKW zum Kaufpreis in Höhe von 10.490,00 €. Der Kläger zahlte den Kaufpreis an die Beklagte und erhielt im Gegenzug den PKW.

Der Kläger machte einige Zeit nach der Übergabe des PKW gegenüber der Beklagten Gewährleistungsrechte geltend. Die Beklagte äußerte hierzu, dass kein Gewährleistungsfall vorliege.

Der Klägervertreter erklärte dann mit Schreiben vom 21.03.2022 namens des Klägers den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Beklagte auf, bis spätestens 05.04.2022 den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW an den Kläger zu zahlen.

Der Kläger behauptet, am 24.12.2021 sei der PKW nach einer etwa 45 minütigen Fahrdauer wegen eines schon bei Übergabe des PKWs vorhandenen technischen Mangels in Brand geraten. Der für den Brand ursächliche Mangel habe schon bei Übergabe des PKW vorgelegen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.545 Beratungsanfragen

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️

Verifizierter Mandant

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG