Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Streit um Reiserücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine erhebliche Beeinträchtigung darf nicht bereits deshalb bejaht werden, weil die Reise nach der Rücktrittserklärung abgesagt bzw. nicht durchgeführt worden ist.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin beansprucht von der Beklagten die Rückzahlung einer Anzahlung für eine Pauschalreise. Die Beklagte begehrt widerklagend die Zahlung einer Stornierungsgebühr.

Im Januar 2020 buchte die Klägerin bei der Beklagten eine Flugreise „Faszination Südafrika 2020/21“ die vom 18. bis 29. Januar 2021 stattfinden und insgesamt 4.144 Euro kosten sollte. Die Klägerin leistete vereinbarungsgemäß eine Anzahlung in Höhe von 325 Euro.

Mit Schreiben vom 17. August 2020 erklärte die Klägerin wegen der Corona-Pandemie den Rücktritt von der Reise. Die Beklagte führte die Reise wegen der Corona-Pandemie nicht durch. Dem Begehren der Klägerin auf Rückerstattung der Anzahlung kam sie nicht nach.

Das Amtsgericht hat die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung von 325 Euro nebst Zinsen verurteilt und die auf Zahlung einer restlichen Stornierungsgebühr von 744 Euro gerichtete Widerklage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihr Begehren in vollem Umfang weiter. Die Klägerin tritt dem Rechtmittel entgegen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant