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Gefälschter Impfausweis: Verurteilung erfordert konkrete Feststellungen

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung aufgrund der Fälschung eines Impfausweises erfordert konkrete Feststellungen zu den darin vorgenommenen Eintragungen.

Eine elektronische Bescheinigung über die Genesung von Covid-19 unterfällt nur dann dem Tatbestand des § 269 StGB, wenn die Datei selbst den Anschein erweckt, dass sie von dem vermeintlichen Aussteller der Bescheinigung erstellt wurde (Fortführung von OLG Celle, 15.12.2023 - Az: 1 ORs 2/23).


OLG Celle, 18.07.2024 - Az: 1 ORs 18/24

ECLI:DE:OLGCE:2024:0718.1ORS18.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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