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Kein Schmerzensgeld wegen einer behaupteten unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Landgericht Magdeburg hat die Klage der Familie aus Magdeburg auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.700 Euro für jeden der vier Kläger zurückgewiesen.

Nach Ansicht des Gerichts war die Anordnung der Quarantäne durch die Stadt Magdeburg gegen die Mitglieder der Familie im April 2021 rechtmäßig, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde.

Die Kläger meinten, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben.

Das Landgericht hatte ausgeführt, dass sich die Stadt aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den PCR-Test habe verlassen dürfen.

Das Oberlandesgericht hat ergänzend ausgeführt, dass die Stadt ohne Verschulden gehandelt habe, da diese sich an die Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) gehalten habe. Den Einschätzungen des RKI räumt der Gesetzgeber nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 4) besonderes Gewicht ein. Zudem gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass zuverlässigere Möglichkeiten der Diagnostik als der PCR-Test vorhanden und etabliert sind.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.


LG Magdeburg, 01.02.2022 - Az: 10 O 715/21

Nachfolgend: OLG Naumburg, 08.06.2022 - 5 U 35/22 (Berufung zurückgewiesen)

Quelle: PM des LG Magdeburg


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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