Die Schließung einer Gaststätte aufgrund abstrakt-genereller Maßnahmen zur Eindämmung der Cornoa-Pandemie begründet keinen Leistungsanspruch aus einer Betriebsschließungsversicherung, weil diese nur Risiken abdeckt, die aus dem Betrieb selbst herrühren.
AG Siegburg, 26.07.2021 - Az: 115 C 2/21
ECLI:DE:AGSU1:2021:0726.115C2.21.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


