Betriebsschließungsversicherung und die Schließung wegen des Coronavirus
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Schließung einer Gaststätte aufgrund abstrakt-genereller Maßnahmen zur Eindämmung der Cornoa-Pandemie begründet keinen Leistungsanspruch aus einer Betriebsschließungsversicherung, weil diese nur Risiken abdeckt, die aus dem Betrieb selbst herrühren.
AG Siegburg, 26.07.2021 - Az: 115 C 2/21
ECLI:DE:AGSU1:2021:0726.115C2.21.00
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