§ 1a VVG enthält keine Bestimmung zum Inhalt und Umfang des Leistungsversprechens des Versicherers.
Die Beschreibung des Versicherungsschutzes im Produktinformationsblatt mit einem Hinweis, dass sich der vollständige Vertragsinhalt u.a. aus den Versicherungsbedingungen ergibt, erweitert den Deckungsumfang einer Betriebsschließungsversicherung nicht.
Die Beschreibung des Versicherungsschutzes im Produktinformationsblatt mit einem Hinweis, dass sich der vollständige Vertragsinhalt u.a. aus den Versicherungsbedingungen ergibt, erweitert den Deckungsumfang einer Betriebsschließungsversicherung nicht.
OLG München, 03.05.2023 - Az: 25 U 6198/22
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz | Geprüft von: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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