§ 1a VVG enthält keine Bestimmung zum Inhalt und Umfang des Leistungsversprechens des Versicherers.
Die Beschreibung des Versicherungsschutzes im Produktinformationsblatt mit einem Hinweis, dass sich der vollständige Vertragsinhalt u.a. aus den Versicherungsbedingungen ergibt, erweitert den Deckungsumfang einer Betriebsschließungsversicherung nicht.
Die Beschreibung des Versicherungsschutzes im Produktinformationsblatt mit einem Hinweis, dass sich der vollständige Vertragsinhalt u.a. aus den Versicherungsbedingungen ergibt, erweitert den Deckungsumfang einer Betriebsschließungsversicherung nicht.
OLG München, 03.05.2023 - Az: 25 U 6198/22
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


