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Schadensersatz oder Entschädigung wegen Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie, die sich aus einer analogen Anwendung des § 56 Abs. 1 IfSG oder aus einer im Falle der Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung wegen eines Gleichheitsverstoßes noch zu erlassenden neuen Regelung ergeben sollen, ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet.


OVG Niedersachsen, 03.09.2021 - Az: 13 OB 321/21

ECLI:DE:OVGNI:2021:0903.13OB321.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal