Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.507 Anfragen

Zeitlich befristete erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht an Schulen

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

In dem Verfahren über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung

§ 5 Absatz 1 und Absatz 3 Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung - SchulencoronaVO) vom 20. Februar 2021 bis zur Entscheidung über die Hauptsache außer Vollzug zu setzen

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einstimmig beschlossen:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg. Er ist unzulässig.

1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

2. Danach kann eine einstweilige Anordnung hier nicht ergehen. Die Antragstellerin hat nicht hinreichend nachvollziehbar dargelegt, dass ihr durch die Befolgung der zeitlich befristeten erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 und 3 der Landesverordnung von Schleswig-Holstein über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG entstünde, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


BVerfG, 31.03.2021 - Az: 1 BvQ 22/21

ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210331.1bvq002221


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant