Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.704 Anfragen

Absage eine Kreuzfahrt wegen Covid-19

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für den ein Rücktritt eines Reiseveranstalters vom Reisevertrag ist es nicht erforderlich, dass für das Zielgebiet eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Ausbreitung der Krankheit Covid-19.

Diese Wahrscheinlichkeit war bereits im Februar 2020 zumindest für eine Asien-Kreuzfahrt zu bejahen.

Auf die Richtigkeit der Prognose des Reiseveranstalters im Februar 2020 kommt es gar nicht an, wenn die Reise aufgrund der im April 2020 gültigen, weltweiten Reisebeschränkungen sowieso hätte ausfallen müssen.

Eine solche Absage der Reise rechtfertigt daher keinen Schadensersatzanspruch des Reisenden nach § 651 n Abs. 2 BGB.


AG Wiesbaden, 09.09.2020 - Az: 92 C 1682/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant