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Verkehrssicherungspflichten beim Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer mobile Schilder im Straßenverkehr aufstellt, eröffnet eine Gefahrenquelle, da die Möglichkeit des Umkippens besteht. Der Aufsteller von Schildern ist gehalten, diese derart aufzustellen, dass die von ihm geschaffene abstrakte Gefahr nicht zu einer Verletzung fremder Rechtsgüter führt. Die Verkehrssicherungspflicht ist verletzt, wenn mobile Schilder auf unebenen oder abschüssigen Boden aufgestellt werden.

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AG Wiesbaden, 04.04.2014 - Az: 93 C 6143/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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RJanson, Rodenbach