Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.700 Anfragen

Fahrzeugdesinfektionskosten wegen der Corona-Pandemie nach Fahrzeugreparatur

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend stritten die Parteien darum, ob die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion nach einer Fahrzeugreparatur vom Unfallschädiger bzw. seiner Versicherung zu übernehmen sind.

Es war unstreitig, dass der klägerische Pkw bei einem allein schuldhaft durch den Fahrer eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw verursachten Verkehrsunfall beschädigt worden ist.

Der Geschädigte hat die unfallbedingten Schäden seines Pkw reparieren lassen. Für die Reparatur sind ihm Kosten von insgesamt 3.262,39 € brutto in Rechnung gestellt worden. Die Beklagte hat diese Rechnung um einen Betrag von 60,87 € gekürzt und lediglich den Restbetrag an den Kläger erstattet.

Es besteht jedoch ein Anspruch des Klägers auf Vollständigen Ausgleich der Reparaturkostenrechnung.

Es sind auch die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion zu erstatten. Eine solche ist in Zeiten der Corona-Pandemie nach erfolgter Reparatur eines Fahrzeugs, die ein Berühren des Fahrzeugs durch Dritte erfordert, notwendig.

Der Betrag ist auch der Höhe nach nicht zu beanstanden, sondern für den anfallenden Material und Arbeitseinsatz angemessen.


AG Heinsberg, 04.09.2020 - Az: 18 C 161/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant