Das AG Berlin-Tiergarten hat einen Angeklagten wegen Subventionsbetruges im Rahmen der Corona-Soforthilfeproramme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.
Der 31-jährigen Bobby K. wurde wegen Subventionsbetruges in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt hat. Nach den Feststellungen des Schöffengerichts hat der Angeklagte im Zeitraum zwischen dem 06.04.2020 und dem 08.04.2020 sechs unberechtigte Anträge auf Zuschüsse in Höhe von insgesamt 77.500 Euro aus dem Soforthilfeprogramm „Soforthilfe Corona“ des Bundes gestellt, woraufhin er insgesamt 21.500 Euro erhalten habe.
Nach Auffassung des Amtsgerichts hat der Angeklagte habe in seinen Online-Anträgen bei der Investitionsbank Berlin jeweils über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht, indem er tatsächlich nicht existierende Gesellschaften bzw. eine falsche Anzahl an Beschäftigten angegeben habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der (Sprung-)Revision angefochten werden.
Der 31-jährigen Bobby K. wurde wegen Subventionsbetruges in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt hat. Nach den Feststellungen des Schöffengerichts hat der Angeklagte im Zeitraum zwischen dem 06.04.2020 und dem 08.04.2020 sechs unberechtigte Anträge auf Zuschüsse in Höhe von insgesamt 77.500 Euro aus dem Soforthilfeprogramm „Soforthilfe Corona“ des Bundes gestellt, woraufhin er insgesamt 21.500 Euro erhalten habe.
Nach Auffassung des Amtsgerichts hat der Angeklagte habe in seinen Online-Anträgen bei der Investitionsbank Berlin jeweils über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht, indem er tatsächlich nicht existierende Gesellschaften bzw. eine falsche Anzahl an Beschäftigten angegeben habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der (Sprung-)Revision angefochten werden.
AG Berlin-Tiergarten, 17.07.2020 - Az: 328 Ls 4/20
Quelle: PM des AG Berlin-Tiergarten
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz, RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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