Im zu entscheidenden Fall war der Besucher einer fremden Wohnung in derselben von einem Hund ins Gesicht und in den Unterarm gebissen worden. Der Besucher klagte aufgrund der Verletzungen und bleibenden Schäden (Narben) auf Schmerzensgeld. Die Wohnungsmieterin wand ein, dass der Ehemann der Hundehalter sei.
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AG Berlin-Tiergarten, 06.11.2012 - Az: 606 C 67/12
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