Es liegt ein Betriebsunfall vor, wenn ein Bahnangestellter einem Reisenden während der Zugfahrt heißen Kaffee über den Arm schüttet. Die Deutsche Bahn AG haftet daher in einem solchen Fall. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Bahnangestellte durch einen Dritten geschubst wurde oder ob beispielsweise ein plötzliches Bremsmanöver des Zuges zu dem Unfall führte.
AG Berlin-Tiergarten, 24.07.2007 - Az: 6 C 381/06
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