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Kaffee während der Bahnreise verschüttet

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt ein Betriebsunfall vor, wenn ein Bahnangestellter einem Reisenden während der Zugfahrt heißen Kaffee über den Arm schüttet. Die Deutsche Bahn AG haftet daher in einem solchen Fall. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Bahnangestellte durch einen Dritten geschubst wurde oder ob beispielsweise ein plötzliches Bremsmanöver des Zuges zu dem Unfall führte.


AG Berlin-Tiergarten, 24.07.2007 - Az: 6 C 381/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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