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Auch nach 20 Jahren kann ein Bad als „modernes Bad“ eine Mieterhöhung begründen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch ein bereits zwanzig Jahre altes Bad kann als Sondermerkmal "modernes Bad" im Mietspiegel gewertet werden, wenn sich unter dem Begriff lediglich ein neuzeitlicher Standard verbirgt. Das Gericht befand, dass das Merkmal „modernes Bad” erfüllt ist, wenn die Wände des Raumes türhoch mit Fliesen versehen sind und sich auch Fliesen auf dem Boden befinden. Vorliegend war zudem eine Einbauwanne vorhanden, die in ihrer Ausstattung auch neuzeitlichem Standard entsprach.
Ein neuzeitlicher Standard liegt grundsätzlich dann vor, wenn in den letzten 5 bis 10 Jahren eine neue Ausstattung des Bades vorgenommen wurde, die den heutigen Ansprüchen an eine Mietwohnung entspricht. Es ist ausreichend, wenn nur die Standardeigenschaften eines modernen Bades erfüllt sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn nur eine normale Sanitärausstattung installiert wurde.


AG Berlin-Tiergarten, 22.12.2010 - Az: 4 C 347/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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