Da ein türkischer Mieter durch das digitale Breitbandkabelnetz der Deutschen Telekom ein ausreichendes Angebot für türkischsprachige Programme hat, braucht der Vermieter die Installation einer Parabolantenne nicht zu genehmigen. Durch die Bereitstellung eines Breitbandkabelanschlusses hat der Vermieter seine grundsätzliche Pflicht erfüllt, dem Mieter den Empfang von Fernsehprogrammen zu ermöglichen.
AG Berlin-Tiergarten, 29.03.2000 - Az: 4 C 302/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.